Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Bürgermeister, liebe GemeindevertreterInnen und Gäste.
Seit vielen Jahren finden sich die Debatten über den Klimawandel, den Flächenfraß und das Artensterben nicht nur in der Bundespolitik, sondern schaffen es aus gutem Grund auch immer wieder in die Limeshainer Kommunalpolitik.
Diese Themen bedingen einen sorgsameren Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen als bislang und das hat man auch scheinbar, zumindest auf den ersten Blick, auf allen politischen Ebenen erkannt.
Doch schaut man genauer hin, so erkennt man schnell wie widersprüchlich, wie inkonsequent unser Umgang in Deutschland hier tatsächlich ist. Da werden Ziele für den Flächenverbrauch in Berlin gesetzt, die dann Kommunal, dort, wo so viele wichtigen Entscheidungen fallen, kaum Beachtung finden.
Da werden Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Natur ausgewiesen, es wird gebaut … und wenn interessierte Bürger nachforschen, stellen sie fest, dass einem in der öffentlichen Debatte zwar immer wieder diese Maßnahmen genannt werden, wohlwissend aber, dass diese bis heute nicht angenommen wurden. So geschehen im Bereich des Interkommunalen Gewerbegebietes und ein Grund, warum ich heute hier stehe.
Im Flurstück 275, über welches wir gleich abstimmen sollen, wurden drei streng geschütze Fledermaus-Arten nachgewiesen, sowie 24 Vogelarten, davon 11 als Brutvogelarten.
Das Planungsbüro stellte fest, ich zitiere:
„Mit insgesammt 16 nachgewiesenen Brutvogelarten in beiden Untersuchungsjahren und 12 festgestellten Brutrevieren ist das Grundstück für eine Fläche dieser geringen Grösse innerhalb einer Ortschaft nicht nur ausgesprochen Artenreich, sondern auch sehr dicht von Brutvögeln besiedelt“, Zitatende.
Jetzt will man ein paar hundert Meter weiter östlich, in einem ebenfalls bereits als Biotop ausgewiesenen Stück, ein paar Bäume pflanzen, Fledermaus-Nistkästen aufhängen, entbuschen und das war’s. Ausgleich erfolgt – Sache erledigt. Ob diese Ausgleichsmaßnahmen angenommen werden, ob diese überhaupt für die betroffenen Arten sinnvoll sind, spielt dann keine Rolle mehr.
Hinzu kommt: Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag hat offensichtliche Lücken. Insekten fanden keine Beachtung und laut Rechtsprechung kann schon das Vorhandensein von Niststätten, auch dann, wenn diese zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht bewohnt waren, den Verbotstatbestand nach Paragraph 44 Bundesnaturschutzgesetz erfüllen. Zwar sollen zehn Bäume erhalten bleiben, wie diese die unmittelbare Nähe zu den geplanten Neubauten verkraften, ist jedoch ebenfalls unklar. Ganz zu schweigen von den betroffenen Arten.
Vier Wohneinheiten können aus unserer Sicht einen solchen Eingriff nicht rechtfertigen, und sicherlich finden sich hier geeignetere Grundstücke im Gemeindegebiet.
Wir empfehlen, den Antrag zu Top3 abzulehnen, mindestens jedoch diesen zunächst noch einmal in den Umweltausschuss zu verweisen, um die offenen Fragen der artenschutzrechtlichen Untersuchung zu klären.
Vielen Dank!