Antrag auf erneute Beratung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeinschaftshäuser, für die Schul-, Sport- und Kulturhalle „Limeshalle“, für die „Kulturscheune“ und für den Mehrzweckraum der Gemeinde Limeshain im Haupt- und Finanzausschuss.

Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion in der Gemeindevertretung der Gemeinde Limeshain vom 26.10.2025 zur Gemeindevertretersitzung am 11.11.2025. Die Fraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN Limeshain beantragt eine erneute Beratung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeinschaftshäuser, für die Schul-, Sport- und Kulturhalle „Limeshalle“, für die „Kulturscheune“ und für den Mehrzweckraum der Gemeinde Limeshain im Haupt- und Finanzausschuss.

Die Gemeindevertretung möge folgenden Beschluss fassen:

Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeinschaftshäuser, für die Schul-, Sport- und Kulturhalle „Limeshalle“, für die „Kulturscheune“ und für den Mehrzweckraum der Gemeinde Limeshain, letzte Änderung am 27. November 2024 in Kraft getreten, wird erneut im Haupt- und Finanzausschuss beraten.

Begründung:

Es soll erneut die Satzung, mit dem Fokus auf die Nutzung und die Gebühren der Kulturscheune, geprüft werden. Die Vermietung der Kulturscheune ist immer wieder Kritikpunkt in der Bevölkerung, auch die im November in Kraft getretenen Gebühren. Ziel sollte es sein, eine Benutzungs- und Gebührensatzung so zu gestalten, dass sie den Sinn und Zweck einer „Kulturscheune“ darstellt. Die Gebühren sollten für die Limeshainer fair gestaltet werden. Laut einem Bericht in der „Frankfurter Neue Presse“ vom 07.08.2024 wurde das Vorhaben, nachdem die Gemeinde den „Hof Paul“ gekauft hatte, finanziell gestemmt mit Leader-Fördergeldern der EU, mit Hilfe durch die Wirtschaftsförderung Wetterau, den Verein Oberhessen und das Regionalmanagement. Aber auch die Himbacher Vereinsgemeinschaft sowie die Arbeiterwohlfahrt und eine breite Mehrheit der Dorfbevölkerung machten sich ideell, tatkräftig und finanziell für das Projekt stark.

Dies sollte sich 1. in der Mietmöglichkeit, 2.  der Höhe der Miete und 3. dem Zweck der Vermietung widerspiegeln.