Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde)

Auszug aus dem Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde);

Quelle: Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde)

Regierungspräsidium Darmstadt

Stand: 04.05.2020

1. L 3189: Ortsteil Rommelhausen, Himbacher Straße / Hopfgartenstraße

Ist-Zustand: Die Landesstraße 3189 führt als Ortsdurchfahrt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h durch den Ortsteil Rommelhausen. Der Gesamtverkehr beträgt laut Straßen-verkehrszählung 2015 in diesem Bereich ca. 9.500 Kfz/Tag.

Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: Die vorläufige Berechnung der Lärmaktionsplanung ergab Überschreitungen der Werte für bauliche und/oder verkehrliche Maßnahmen. Somit wurde der Straßenbaulastträger um Durchführung einer Lärmberechnung gebeten.

Stellungnahme des Straßenbaulastträgers Hessen Mobil: Die Berechnung des Straßenbaulastträgers ergab keine Überschreitungen der Werte für bauliche Maßnahmen. Somit sind keine Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich.

2. BAB 45: Ortsteil Himbach

Ist-Zustand: Die BAB 45 führt westlich des Ortsteils Himbach in Nord-Süd-Richtung. Der Gesamtverkehr beträgt laut Straßenverkehrszählung 2015 in diesem Bereich ca. 35.500 Kfz/Tag. Der Schwerverkehrsanteil liegt bei etwa 5.400 Fahrzeugen/Tag.

Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: Da die Auslösewerte für die freiwillige bauliche Lärmsanierung im Bereich der Neuhaus-straße überschritten werden, wird aus Sicht der Lärmaktionsplanung die Durchführung baulicher Maßnahmen als sinnvoller Schutz der Anwohner angesehen. Es wurde somit Hessen Mobil als Straßenbaulastträger vorgeschlagen, zu prüfen, ob geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden können.

  Stellungnahme des Straßenbaulastträgers Hessen Mobil: Im Bereich der Neuhausstraße sind an 4 Gebäuden die Lärmsanierungswerte überschritten. Hiervon befinden sich 3 Gebäude innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 10 „In der Schlinke“, Bereich Dorfanger, in dem geregelt ist, dass gegen die Straßen- und Verkehrsverwaltung sowie gegen die Gemeinde keinerlei Ansprüche auf Errichtung von Lärmschutzanlagen o-der sonstige Forderungen, die mit den von den vorhandenen Straßen ausgehenden Beeinträchtigungen zusammenhängen, gestellt werden können.

3. L 3189: Ortsteil Himbach, Taunusstraße / Ronneburgstraße

Ist-Zustand: Die Landesstraße 3189 führt als Ortsdurchfahrt durch den Ortsteil Himbach. Derzeit ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen.

Maßnahmenvorschlag der Lärmaktionsplanung: Da die Auslösewerte für die freiwillige bauliche Lärmsanierung im Bereich der Taunusstraße überschritten werden, wird aus Sicht der Lärmaktionsplanung die Durchführung baulicher Maßnahmen als sinnvoller Schutz der Anwohner angesehen. Es wurde somit Hessen Mobil als Straßenbaulastträger vorgeschlagen, zu prüfen, ob geeignete bauliche Schallschutz-maßnahmen durchgeführt werden können.

Stellungnahme des Straßenbaulastträgers Hessen Mobil: Im Bereich der Taunusstraße sind an 5 Gebäuden die Lärmsanierungswerte überschritten. Haus- und Wohnungseigentümer können daher bei Hessen Mobil Anträge auf Prüfung der Bezuschussung von passivem Schallschutz (in der Regel Schallschutzfenster und Belüftungs-einrichtungen) stellen.