Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion in der Gemeindevertretung der Gemeinde Limeshain zur Gemeindevertretersitzung am 23.06.2020
Verbrennungsverbot von Reisighaufen in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. und 01.11. bis 28.02.
Begründung:
Reisighaufen sind wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Lebewesen. Vor allem werden diese von Igeln, Amphibien, Reptilien, Insekten, Vögeln und weiteren Kleintieren angenommen. Um den qualvollen Tod von Tieren im Feuer zu vermeiden, sollte das Abbrennen während der Zeit zwischen 01.03. bis 30.09. (Brut- und Setzzeit) sowie 01.11. bis 28.02. (mögliche Winterruhe von Tieren) nicht stattfinden.
Ein Hinweis darauf, dass länger liegende Reisighaufen vor dem Abbrennen umgeschichtet werden müssen, ist nicht ausreichend, da dieser Hinweis schon zu oft nicht beachtet wurde und auch bei einem behutsamen Abtragen eines Reisighaufens sich darin befindende Tiere in ihrer Winterruhe gestört werden. Winterruhende Tiere können nicht flüchten.
Reisighaufen, die nicht zu Naturschutzzwecken errichtet werden, sollten nach der Anhäufung zügig beseitigt werden, ggf. durch Schreddern oder die Entsorgung bei einem Entsorgungsfachbetrieb, damit sich keine Tiere einnisten können.
In der Zeit vom 01.10. bis 31.10. könnte die Verbrennung von Reisighaufen erlaubt werden. Aber auch hier ist unbedingt darauf zu achten, dass länger liegende Reisighaufen vor der Verbrennung umgeschichtet werden.
Auch ist in Zeiten, in denen die Verbrennung erlaubt ist, unbedingt auf die Waldbrandgefahr zu achten.
Sollte ein Haufen aus Schnittgut aufgesetzt werden, ist darauf zu achten, dass es nicht auf Sonderstandorten geschieht, bspw. Magerrasen, offener Fels und ähnliches. Solche Biotope sind selten und wertvoll und von daher ebenfalls schützenswert.
Die Gemeindevertretung möge daher beschließen:
Ein Verbrennungsverbot von Reisighaufen während der Zeit zwischen 01.03. bis 30.09. und 01.11. bis 28.02.